Wir öffnen — aber nur mit Berechtigung.
Hauseingangstür im Mehrfamilienhaus öffnen
Wir öffnen Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern, und zwar ausschließlich bei nachvollziehbarer Berechtigung. Diese Leistung bieten längst nicht alle an — der ADAC etwa nimmt sie ausdrücklich aus.
Der Grund für die Zurückhaltung ist berechtigt: Eine Hauseingangstür schützt nicht nur eine Wohnung, sondern alle im Haus. Deshalb ist unser Berechtigungsprozess kein Kleingedrucktes, sondern der Kern dieser Leistung — und er steht hier offen.
Wie wir vorgehen
Foto folgt
Hauseingangstür mit Klingelanlage und Zylinder, ohne erkennbare Adresse
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Berechtigung klären — vor der Anfahrt
Schon am Telefon fragen wir, wer beauftragt und in welcher Rolle. Wer keinen Nachweis erbringen kann, bekommt von uns keinen Termin — das spart Ihnen und uns die vergebliche Anfahrt.
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Nachweis vor Ort
Der Monteur sieht sich den Nachweis an, bevor er das Werkzeug auspackt. Welche Unterlagen wir akzeptieren, steht unten vollständig — es gibt keine Überraschungen an der Tür.
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Öffnung
Hauseingangstüren sind meist massiver als Wohnungstüren und häufig Teil einer Schließanlage. Zerstörungsarm ist die Öffnung in den meisten Fällen dennoch möglich.
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Dokumentation
Wir halten Auftraggeber, Art des Nachweises und Uhrzeit fest. Das schützt Sie ebenso wie uns — und es ist der Grund, warum wir diese Leistung überhaupt verantworten können.
Welchen Nachweis wir brauchen
Eine Hauseingangstür schützt nicht nur eine Wohnung, sondern alle im Haus. Deshalb steht hier offen, was wir sehen wollen — es gibt keine Überraschungen an der Tür.
Wir öffnen eine Hauseingangstür nur gegen Vorlage eines Personalausweises, dessen Anschrift mit der Einsatzadresse übereinstimmt. Stimmt die Adresse im Ausweis nicht mit der Tür überein, öffnen wir nicht.
| Wer beauftragt | Was wir sehen wollen |
|---|---|
| Bewohnerin oder Bewohner | Personalausweis, dessen Anschrift mit der Einsatzadresse übereinstimmt. Ein Klingelschild, ein Mietvertrag oder adressierte Post ersetzen ihn nicht — ausschlaggebend ist die Adresse im Ausweis. |
| Eigentümerin oder Eigentümer | Lichtbildausweis und ein Eigentumsnachweis: Grundbuchauszug, Teilungserklärung oder eine Bestätigung der Verwaltung. |
| Hausverwaltung | Beauftragung auf Geschäftspapier oder aus der hinterlegten Kontaktadresse. Bei bestehendem Rahmenvertrag genügt die dort hinterlegte Berechtigung. |
| Hausmeisterdienst oder beauftragter Dienstleister | Schriftliche Beauftragung durch Verwaltung oder Eigentümer. Eine mündliche Erklärung vor Ort reicht uns nicht. |
Ohne nachvollziehbare Berechtigung öffnen wir nicht. Wir verweisen dann an die Hausverwaltung oder die Eigentümerin — und bei Gefahr für Leib und Leben an Polizei oder Feuerwehr. Diese Regel gilt ausnahmslos, auch wenn es unbequem ist.
Jeden Einsatz an einer Hauseingangstür dokumentieren wir mit Auftraggeber, Art des Nachweises und Uhrzeit. Das schützt Sie ebenso wie uns.
Was kostet das?
Für diesen Fall nennt unser Rechner bewusst keinen Preis. Er deckt die beiden Türöffnungen ab, bei denen wir vorab wissen, was uns erwartet — hier hängt der Aufwand an Dingen, die sich am Telefon nicht erfragen lassen.
Deshalb machen wir es umgekehrt: Sie beschreiben uns kurz, was Sie sehen, und wir nennen Ihnen den Preis, bevor jemand losfährt. Vor Ort steht er schriftlich fest, bevor wir anfangen.
Was den Preis in diesem Fall beeinflusst
- Art der Tür und ob sie Teil einer Schließanlage ist
- Ob eine Mehrfachverriegelung verbaut ist
- Uhrzeit, Wochentag und Entfernung zum Einsatzort
- Bei Rahmenverträgen mit Hausverwaltungen gelten die dort vereinbarten Konditionen
Häufige Fragen
Reicht es, wenn mein Name am Klingelschild steht?
Nein. Ein Klingelschild kann jeder lesen, und es sagt nichts darüber aus, wer vor der Tür steht. Wir brauchen Ihren Personalausweis, und die darin eingetragene Anschrift muss mit der Einsatzadresse übereinstimmen. Ein Mietvertrag oder adressierte Post ersetzen ihn an einer Hauseingangstür nicht.
Ich bin Hausverwaltung und beauftrage regelmäßig. Geht das einfacher?
Ja. Mit einem Rahmenvertrag hinterlegen wir Ihre Berechtigung einmal, und wir müssen sie nicht bei jedem Einsatz neu prüfen. Konditionen und Ansprechpartner sind dann vorab geklärt — für beide Seiten schneller.
Warum machen das andere Anbieter nicht?
Weil die Haftung erheblich ist und der Berechtigungsprozess Aufwand bedeutet. Wir halten das für lösbar — mit klaren Regeln, die vorher feststehen, und mit der Bereitschaft, im Zweifel nicht zu öffnen.
Was, wenn mein Ausweis eine andere Adresse zeigt?
Dann öffnen wir die Hauseingangstür nicht. Das trifft Menschen, die gerade umgezogen und noch nicht ummeldet sind, und es ist für sie ärgerlich — aber genau diese Prüfung ist der Grund, warum bei Ihnen nachts niemand ins Haus kommt, der nicht hineingehört. Wir verweisen Sie an die Hausverwaltung oder Eigentümerin — und bei Gefahr für Leib und Leben an Polizei oder Feuerwehr. Für Ihre eigene Wohnungstür im Haus gelten übrigens andere, weniger enge Regeln.
Was, wenn ich keinen Nachweis dabei habe?
Dann öffnen wir nicht. Wir verweisen Sie an die Hausverwaltung oder Eigentümerin — und bei Gefahr für Leib und Leben an Polizei oder Feuerwehr. Diese Regel gilt ausnahmslos, auch wenn sie im Moment unbequem ist.
Das könnte auch passen
Ausgesperrt? Wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Sagen Sie uns am Telefon kurz, was passiert ist — dann nennen wir Ihnen den Preis, bevor jemand losfährt.